§ 1
Allgemeines / Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Geschäftsbeziehungen und sind anwendbar auf sämtliche, von ScienceServe
GmbH ("SCIENCESERVE") abgeschlossenen Geschäfte.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Angebote von SCIENCESERVE sind freibleibend, sofern nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Sämtliche Angaben und Abbildungen in Angeboten, Prospekten, Anzeigen,
Katalogen oder sonstigen Informationsmaterialien von SCIENCESERVE
stellen nur Annäherungswerte dar und brauchen nicht dem jeweiligen
neuesten Stand der Technik entsprechen. Sie begründen daher weder eine
Beschaffenheitsvereinbarung, noch eine Garantie und sind für die
vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes nicht
relevant.
Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des
Kunden zustande, wobei dies auch auf elektronischen Wege (E-Mail)
geschehen kann.
Bestellt der Kunde ohne vorheriges Angebot Ware bei SCIENCESERVE, so
erklärt er verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
SCIENCESERVE ist berechtigt, dass in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei SCIENCESERVE
anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Kunde
die Ware auf elektronischem Wege, wird SCIENCESERVE den Zugang der
Bestellung unverzüglich bestätigen, wobei diese Zugangsbestätigung noch
keine verbindliche Annahme der Bestellung darstellt. Die
Zugangsbestätigung kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden
werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird
der Vertragstext bei SCIENCESERVE gespeichert und dem Kunden auf
Verlangen nebst den vorliegenden AGB´s per E-Mail zugesandt.
Der Kunde anerkennt den Urheberrechtsschutz und die
Gewährleistungsbedingungen mit dem Öffnen der Originalverpackung an.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die SCIENCESERVE das Eigentum
an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor; bei
Verträgen mit Unternehmern behält sich SCIENCESERVE das Eigentum an der
Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist SCIENCESERVE berechtigt,
die Ware heraus zu verlangen. Dieses Herausgabeverlangen gilt nur dann
als Rücktritt vom Vertrag, wenn SCIENCESERVE dies ausdrücklich
schriftlich erklärt.
Zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Ware ist der Kunde
ohne Zustimmung von SCIENCESERVE nur berechtigt, wenn die Ware in der
Bestellung ausdrücklich als zur Weiterveräußerung bestimmt bezeichnet
wurde. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Zugriffe Dritter auf das
Vorbehaltseigentum unter Hinweis auf die Rechte von SCIENCESERVE
abzuwehren und SCIENCESERVE zu unterrichten.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter
zu veräußern. Er tritt SCIENCESERVE bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen
einen Dritten erwachsen. SCIENCESERVE nimmt die Abtretung an. Nach der
Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt.
SCIENCESERVE behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt
und in Zahlungsverzug gerät.
§ 4 Lieferumfang
Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung
von SCIENCESERVE maßgebend, im Falle eines Angebots von SCIENCESERVE mit
zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine
rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden ab dem inländischen bzw.
Lagerort. Mit der Übergabe der bestellten Ware an einen Spediteur oder
an eine sonstige mit dem Transport beauftragte Person oder Anstalt geht
die Gefahr auf den Kunden über, dies gilt auch bei frachtfreier
Lieferung. SCIENCESERVE ist berechtigt, aber ohne ausdrückliche
schriftliche Weisung des Kunden nicht verpflichtet, den Transport auf
Kosten des Kunden zu versichern. Ist der Käufer Verbraucher, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache
auf den Käufer über.
Zur Übergabe durch Electronic Software Delivery (ESD) verschafft der
Verkäufer dem Käufer die Möglichkeit, das gekaufte Programmpaket vom
Server des Verkäufers in seinen Rechner zu laden (Download).
Die im Auftrag genannten Lieferfristen und -termine stellen keine
Fixtermine dar, soweit zur Durchführung der Lieferung
Vorbereitungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt die
Lieferfrist erst mit Abschluss dieser Handlungen. Die Lieferfrist
beginnt mit Erhalt der gegenbestätigten Auftragsbestätigung aller vom
Kunden zu beschaffenden Unterlagen und der vereinbarten Anzahlung. Die
Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der
Lieferfrist oder angemessenen Nachfrist das Werk von SCIENCESERVE
verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
SCIENCESERVE ist zur Teillieferung berechtigt, diese werden in
Teilrechnungen abgerechnet.
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, in Folge veränderter
behördlicher Genehmigungs- und Gesetzeslage, Betriebsstörungen,
Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von SCIENCESERVE - auch
soweit sie bei Zulieferern selbst eintreten - selbst bei verbindlich
vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen
verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur
Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum.
Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzug sind ausgeschlossen,
soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von
SCIENCESERVE beruht.
§ 5 Abnahme
Die Funktionsfähigkeit von Individualsoftware wird durch einen Probelauf
festgestellt. Der Kunde hat sodann die angelieferten Geräte und/oder
Programme abzunehmen und die Abnahme auf dem entsprechenden
Abnahmeprotokoll zu bestätigen. Ein dem Hersteller oder Lieferanten
gegenüber erklärte Abnahme gilt auch im Verhältnis zu SCIENCESERVE.
Verweigert der Kunde die Abnahme wegen wesentlicher Mängel, so ist
SCIENCESERVE berechtigt, Nachbesserungen oder Ersatzlieferung
durchzuführen und danach erneut die Abnahmebereitschaft zu erklären.
Erfolgt dann nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen eine
Abnahme durch den Kunden oder eine schriftliche Erklärung des Kunden
unter genauer Bezeichnung nicht erfüllter Punkte, so gilt die Abnahme
als vollzogen.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab Werk und verstehen sich ohne Verpackung, Transport
und Transportversicherung, andere Steuern, Zölle, Gebühren rein netto
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
Zahlungen sind in Euro innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der
Rechnung ohne jeden Abzug und kostenfrei für SCIENCESERVE zu leisten.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden von SCIENCESERVE unbeschadet
weitere Rechte auf Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank berechnet, soweit der Kunde nicht
nachweist, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
SCIENCESERVE bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens
vorbehalten.
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen
aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ferner kann der Kunde
ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem
selben Vertragsverhältnis beruht.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist SCIENCESERVE berechtigt, die
Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Soweit die
Zahlung der rückständigen Beträge erfolgt, ist SCIENCESERVE berechtigt,
eine neue Lieferfrist unter Berücksichtigung ihrer sonstigen
Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen zu bestimmen.
§ 7 Rückgabeklausel
Bei Bestellungen eines Verbrauchers im Sinne des § 13 BGB steht diesem
das Recht zu, die Ware innerhalb von zwei Wochen nach ihrem Erhalt
zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware
oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch
Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Rücksendung.
Die Gefahr der Rücksendung trägt der Verkäufer.
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Rückgaberechts bei
einem Bestellwert bis zu EUR 40 der Verbraucher; es sei denn, die
gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem
Bestellwert über EUR 40 muss der Verbraucher die Kosten der Rücksendung
nicht tragen.
Das Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter Ware, sofern die
versiegelte Verpackung geöffnet oder beschädigt wurde. Gleiches gilt bei
Downloads.
Individuell erstellte bzw. personalisierte Lizenzen oder Produkte sind
von einer Rücknahme generell ausgeschlossen.
§ 8 Gewährleistung
SCIENCESERVE gewährleistet, dass Hardware zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist.
Programmfehler bei Standardsoftware wird SCIENCESERVE an den jeweiligen
Hersteller weiterleiten. Die Behebung der Mängel und aller damit
verbundenen Verpflichtungen obliegen dem Hersteller und nicht
SCIENCESERVE. Programmfehler bei Individualsoftware müssen schriftlich
gemeldet werden und so spezifiziert und dokumentiert werden, dass eine
inhaltliche Überprüfung möglich ist. Dem Kunden ist bekannt, dass nach
dem Stand der Technik das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig
ausgeschlossen werden kann. Sie stellen daher auch keine Mängel im
Rechtssinne dar. Programmfehler bei Individualsoftware werden von
SCIENCESERVE innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos, nach deren
Ablauf entgeltlich behoben. Im übrigen gewährleistet SCIENCESERVE den
einwandfreien Lauf der Programme mit den vereinbarten Programmfunktionen
und Eigenschaften.
Bei Mängeln des Liefergegenstandes hat SCIENCESERVE das Recht, nach
seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder unentgeltliche
Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung
oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen
Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem
Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist
von zehn Tagen ab Empfang des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der
Mängelrüge. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den
Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. Für Verbraucher gilt Vorstehendes entsprechend mit der
Ausnahme, dass diese innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach dem
Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt
wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten müssen.
Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter
Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz,
verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Die Haftung
beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert
der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn SCIENCESERVE die
Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Für Verbraucher
beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung. Im Falle der
Vereinbarung einer Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist am Tag der
Abnahme des Liefergegenstandes. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde
den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
Garantien im Rechtssinne sind durch SCIENCESERVE nur dann abgegeben,
wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich enthalten und als
Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Liefergegenstandes bezeichnet
sind.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein vom
Kunden beauftragter Dritter unsachgemäß Arbeiten am Liefergegenstand
durchgeführt hat.
Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht
genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder Eingriffe und/oder Reparaturen an
Geräten und Software ohne ausdrückliche Absprache mit SCIENCESERVE
selbst oder durch Dritte vornimmt.
§ 9 Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung
von SCIENCESERVE auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren,
vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
Gegenüber Unternehmern haftet SCIENCESERVE bei leicht fahrlässiger
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche von
SCIENCESERVE aus Produkthaftung. Weiter gelten die
Haftungsbeschränkungen nicht bei SCIENCESERVE zurechenbaren Körper- und
Gesundheitsschäden oder bei SCIENCESERVE zurechenbarem Verlust des
Lebens des Kunden.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des
UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist
Pegnitz/Oberfranken. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung im Verhältnis zu Vollkaufleuten
Bayreuth. SCIENCESERVE hat darüber hinaus das Recht, die andere Partei
an ihrem Hauptgeschäftssitz oder an dem Sitz der Niederlassung, an
welche die mit diesem Vertrag erworbenen Gegenstände geliefert werden,
zu verklagen.
Ergänzungen und Veränderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für das vorstehende Schriftformerfordernis selbst.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies
nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine Regelung zu
vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was
die Vertragsparteien gewollt haben.
ScienceServe GmbH
Ludwig-Jahn-Str. 8
D-91257 Pegnitz, Germany
Geschäftsführer:
Dr. rer. nat. Heinz Hofmann
Handelsregister:
Amtsgericht Bayreuth HRB
3680
Sitz der Gesellschaft:
Pegnitz
Gerichtstand:
Bayreuth
Steuernummer: 208/137/20060
USt-IdNr.: DE813515377